NPOG (Niedersächisches Polizei- und Ordnungsgesetz)
Ein Gesetzesvorschlag der Landesregierung (rot/grün) sieht eine deutliche Erweiterung der Überwachungs- und Fahndungsbefugnisse der Polizei vor. Der ausgiebige Einsatz verschiedener Formen von „KI“ soll Überwachung im digitalen, öffentlichen und privaten Raum stark ausweiten und ermöglicht dystopische Zustände, die wir sonst nur aus autoritären Staaten kennen. Gerade in Zeiten aufstrebender autoritärpopulistischer Parteien halten wir das für extrem kurzsichtig und gefährlich.
Die gefährlichsten Änderungen im Detail
Automatisierte Verhaltenserkennung auf öffentlichen Aufnahmen (§ 32) Link zu Überschrift
Aufnahmen an öffentlichen Orten und Veranstaltungen sollen automatisiert auf „gefährliches Verhalten“ untersucht werden. Undurchsichtige (und fehleranfällige) Software entscheidet hierbei, welche Menschen sich ordnungsgemäß verhalten und bei welchen Alarm notwendig ist. Solche Systeme haben das Potential, „angemessenes Verhalten“ (im Sinn der aktuellen Machtinhaber:innen bzw. deren Software) zu erzeugen und ein Klima der Angst zu schaffen, das einer offenen, demokratischen Gesellschaft entgegensteht. Durch die geringen Personalkosten sinken zudem die Hürden für zeitliche und räumliche Ausweitungen des Einsatzes.
- Bisherige Beispiele für solche Systeme: Mannheim, Hamburg, Niedersachsen (Versuch zur Suizidprävention in Gefängnissen 2021, von der LfD scharf kritisiert).
Biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung (§ 32b) Link zu Überschrift
Durch Mittel wie Gesichtserkennung soll auf Aufnahmen nach Personen gesucht werden können. Dadurch droht eine Erstellung von Bewegungsprofilen, und ein anonymes Bewegen im öffentlichen Raum wird unmöglich, wodurch wir alle einem permanenten Überwachungsdruck ausgesetzt werden. Einsatzbereiche dieser Methode sollen bewusst ungekennzeichnet sein, um ein Fernbleiben von gesuchten Personen zu verhindern.
- Generelle Kritik: Verdeckte Erstellung von Bewegungsprofilen (Echtzeitaspekt nicht wesentlich) ist ein erheblicher Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.
- Fall aus Sachsen, mit Amtshilfe auch in Berlin und Niedersachsen eingesetzt: PerIS
Nachträgliche Biometrische Identifizierung mittels öffentlich verfügbarer Daten aus dem Netz (§ 32c) Link zu Überschrift
Hierbei geht es um die Auswertung, z.B. von Bildern auf Social Media, zur Fahndung nach Personen, bekannt aus dem Fall der gesuchten RAF-Terroristin Daniela Klette. Jede Handykamera wird so zum potentiellen Fahndungswerkzeug.
Automatisierte Datenanalyse (§ 45) Link zu Überschrift
Datenbanken sollen zusammengeführt und automatisiert durchsucht werden können – auch durch „selbstlernende Systeme“. Die Daten umfassen auch Menschen, die nie straffällig geworden sind (z.B. Zeug:innen oder Anzeigestellende). Zudem ist unklar, wie ein solches System die Zweckbindung der ursprünglichen Datenerhebung wahren soll. Die Fehleranfälligkeit der vorgesehenen Algorithmen und das Risiko von Diskriminierung sollen per Gesetz „verboten“ werden. Die Regierungsparteien sprechen sich zwar gegen das hochproblematische Unternehmen Palantir aus, laut Landesdatenschutzbeauftragtem wäre die aktuelle Fassung aber ausreichend für einen Einsatz von dessen Software (den die Opposition explizit fordert). Zudem ist das Grundkonzept dieser Software – auch aus europäischer Hand – nicht mit einer freien Demokratie vereinbar.
Hintergrund: Ein BVerfG-Urteil vom 16.02.2023 (1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20) nach Klage der GFF erklärt Gesetze in Hessen (Grundlage für Palantir HessenData) und Hamburg (vorsorglich, ohne Anwendung) für verfassungswidrig. Es stellt fest: die automatisierte Datenanalyse ist ein von der ursprünglichen Datenerhebung separater Grundrechtseingriff, da die algorithmische Verknüpfung neues Wissen über die Person erzeugt.
Vorgesehene Datenquellen sind: Vorgangsdaten, Falldaten, Daten aus den polizeilichen Auskunftssystemen, Verkehrsdaten, Telekommunikationsdaten, Daten aus Asservaten und Daten aus dem polizeilichen Informationsaustausch, Datensätze aus gezielten Abfragen in gesondert geführten staatlichen Registern sowie einzelne gesondert gespeicherte Datensätze aus Internetquellen; zur Abwehr dringender Gefahr auch Daten aus verdeckten Eingriffen in Wohnungen und technische Geräte. Insbesondere Vorgangs- und Falldaten sind hierbei kritisch, denn sie betreffen auch Zeug:innen, Anzeigenstellende, Hinweisgebende usw.
Selbstlernende Systeme
- Diskriminierung wird per Vorgabe „ausgeschlossen“.
- Nachvollziehbarkeit wird „soweit technisch möglich“ gefordert.
Weiteres Link zu Überschrift
Zudem vorgesehen sind u.a. erweiterte Befugnisse zum Einsatz (§ 32d) und der Abwehr (§ 32e) von Drohnen, auch zum Filmen bei Veranstaltungen, und zum Einsatz von Bodycams (§ 32a; auch in privaten Räumen und mit 30s „pre-recording“, die bei Auslösen einer Aufnahme mitgespeichert werden).
Artikel zum Thema Link zu Überschrift
Materialsammlung Link zu Überschrift
- Kritik vom freiheitsfoo
- Vorgangslink des Landtags zum Entwurf
- Synopse (mit Kapitelmarkern), Gesetzentwurf (mit Kapitelmarkern)
- Übersicht aller materiellen Änderungen im Gesetzentwurf
- netzpolitik.org über die Anhörung am 26.02.
Historie im Landtag Link zu Überschrift
- 2024-09-17: CDU stellt Antrag für mehr KI-Einsatz (Biometrischer Abgleich bei öffentlicher Videoüberwachung, Abgleich mit Daten aus dem Internet)
- 2025-01-01: CDU stellt Antrag auf elektronische Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt
- 2025-06-17: CDU stellt Antrag auf erweiterte Drohnen-Befugnisse (Erheben personenbezogener Daten bei öffentlichen Veranstaltungen, bewaffnete Drohnen, Drohnenabwehr)
- 2025-09-02: CDU stellt Antrag auf Palantir-Einsatz
- 2025-11-10: Regierung legt Entwurf für Novelle vor (Vorgangslink zum Entwurf)
- 2025-11-19: Erste Beratung im Plenum (Protokoll)
- 2025-12-04: Beratung im Ausschuss für Inneres und Sport (Protokoll)
- 2026-02-26: Beratung im Ausschuss für Inneres und Sport mit Anhörung (Protokoll, Kritik des Landesbeauftragten für Datenschutz, Stellungnahme Kristin Pfeffer, Hochschule der Polizei)
- 2026-03-12: Anhörung zum CDU-Antrag pro Palantir (Protokoll, Stellungnahme HonkHase, AG KRITIS)