der Digital-O-Mat für die Berliner Abgeordnetenhauswahl 2026 ist online: unter https://b26.digitalomat.net können digitalinteressierte Wesen seit dem 2. September prüfen, wie weit ihre eigenen Überzeugungungen mit denen der Berliner Parteien übereinstimmen. Die Erstellung – komplett ohne „KI“-Unterstützung – hat uns auch diesmal wieder viel Spaß gemacht. Es gab aber auch ein paar Überraschungen…

Bevor wir zu unserer Kritik an den Wahlprogrammen kommen, möchten wir einige Hintergrundinfos zu unseren Entscheidungen bei der Erstellung des Digital-O-Maten anbieten. Warum haben wir nur dieses Set von Parteien gewählt? Wie sind wir auf die Fragen gekommen und wie kommen wir zu unseren Einschätzungen?
Parteienauswahl und Bewertungsverfahren Link zu Überschrift
Zur aktuellen Abgeordnetenhauswahl treten weniger Parteien an, als bei den letzten Wahlen. Immerhin 15 Parteien sind aber immer noch dabei. Wir haben trotzdem nur sechs von ihnen berücksichtigt. Warum?
Wichtigster Grund dafür waren unsere begrenzten Kapazitäten und unsere Methode. Wir hatten uns im Vorfeld für eines der aufwändigeren Wahl-O-Mat-Verfahren entschieden: die Interpretation von Wahlprogrammen, aktuellen Parteiäußerungen und dem Verhalten der Parteien zu bestimmten Themen im Wahlkampf und in den letzten Jahren.
Andere Wahl-O-Maten betrachten nur vergangenes Verhalten (Retromaten) oder schicken Fragen an die Parteien, so dass diese sich gewissermaßen selbst einstufen können (Wahlprüfsteine). Das wollten wir beides nicht, weil wir fanden, dass eine informierte Wahlentscheidung auf einer Abwägung fußen sollte, die auch weiche Faktoren einschließt und Parteien nicht alles glaubt, was sie schreiben, sofern es plausible Gründe gibt.
Retromaten Link zu Überschrift
Retromaten sind unserer Ansicht nach problematisch, wenn sie in Parlamenten eingesetzt werden, die nur wenige Parteien haben und infolgedessen von dominanten Koalitionsstrukturen geprägt werden. Deutsche Bundes- und Landesparlamente sind typisch für solche Strukturen, womöglich auch wegen der 5-Prozent-Hürde. Ein Gegenbeispiel ist das Europäische Parlament, in dem es sehr viele Parteien gibt, die auch kleinteilige Einzelheiten von Gesetzgebungsverfahren namentlich abstimmen. Hier geben Retromaten häufig die Einstellungen der Parteien relativ gut wieder.
In Koalitionsparlamenten aber tendieren Koalitionspartner teils zu Entscheidungen, die ihrem eigenen politischen Willen widersprechen. Noch gravierender wiegt allerdings der Umstand, dass Koalitionsparteien fast immer gleich abstimmen. Sie sind also in einem Retromaten für die eigene Wahlentscheidung nicht mehr unterscheidbar, auch wenn sie sich faktisch unterscheiden und sich in einer anderen Parlamentskonstellation womöglich deutlich unterschiedlich verhalten würden. Ein Retromat hilft in solchen Fällen für die eigene Wahlentscheidung nur begrenzt.
Wahlprüfsteine Link zu Überschrift
Wahlprüfsteine sind ein anderes, auch in diesem Berliner Wahlkampf sehr häufig genutztes Mittel, um Parteien zu vergleichen. Dabei antworten die Parteien zumeist auf Fragenkataloge interessierter Verbände oder Organisationen, welche die Antworten dann in der ein oder anderen Form, gelegentlich auch als Wahl-O-Mat, veröffentlichen. Der offizielle Wahl-O-Mat zur Belinwahl der Bundeszentrale für politische Bildung und der Berliner Landeszentrale für politische Bildung basiert ebenso auf Wahlprüfsteinen, wie der kandidierendencheck von abgeordnetenwatch.
Ein klarer Vorteil von Wahlprüfsteinen ist der reduzierte Arbeitsaufwand für die Erstellenden. Die Antworten der Parteien werden gewöhnlich ohne (arbeitsaufwändigen) Kommentar und Einordnung zur Auswahl gestellt und dann größtenteils unverändert veröffentlicht. Für Nutzende ist das aus unserer Sicht ein Nachteil, weil so die Behauptungen der Parteien reproduziert werden, ohne kritisch hinterfragt zu werden. Wir erfahren folglich weniger darüber, wie realitätsbezogen und vertrauenswürdig die Antworten einer Partei tatsächlich sind.
Es gibt auch weitere Formen von Wahl-O-Maten, zum Beispiel solche, die auf großen Sprachmodellen basieren. Diese kamen bei uns aber anfänglich nicht in die engere Auswahl. Für künftige Digital-O-Maten ist diese Setzung aber nicht bindend.
Uns kommt unser Verfahren aussagekräftiger als andere Verfahren vor, aber uns ist bewusst, dass es auch nicht perfekt und nichteinmal komplett fair ist. Parteien etwa, die nicht im Abgeordnetenhaus vertreten sind oder wenig Medienpräsenz haben, können ihren politischen Willen nicht so gut in die Öffentlichkeit tragen wie andere Parteien. Beim BSW zum Beispiel konnten wir nur begrenzt Aussagen sichten, einfach weil es das BSW noch nicht so lang gibt. Darüberhinaus ist es unabdingbar, eigene Vorlieben möglichst zurückzustellen. Auch das gelang uns sicher nicht immer, auch wenn alle Team-Mitglieder parteilich ungebunden sind, Entscheidungen über Einschätzungen von Parteipositionen im Team diskutiert wurden und alle Texte von verschiedenen Personen gegengelesen wurden.
Parteienauswahl Link zu Überschrift
Da wir für unser Verfahren Aussagen und Verhalten der Parteien in den letzten Jahren vergleichen wollten, was ein recht aufwändiges Verfahren ist, konnten wir nur eine Auswahl an Parteien bearbeiten. Gern hätten wir noch mehr (demokratische) Parteien in den Vergleich aufgenommen, aber die Arbeit sollte ja immer noch Spaß machen und mit ausreichender Sorgfalt erfolgen. Mehr Parteien zu berücksichtigen, hätte diese Ziele in Frage gestellt. Wir freuen uns aber über interessierte Kompliz:innen, die Lust haben unser kleines Team von Freiwilligen bei künftigen Digital-O-Maten zu verstärken, damit wir künftig mehr Parteien berücksichtigen können.
Wie sah unsere Auswahl aus und warum haben wie sie so getroffen? Wir haben diesmal jene demokratischen Parteien berücksichtigt, die einen guten Monat vor der Wahl in den Umfragen relativ stabil bei mindestens 3% lagen. Das waren Die Linke, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und das BSW.
Beim Sichten der Programme fanden wir auch Programme anderer Parteien mindestens interessant, aber schließlich haben wir uns für jene Parteien entschieden, die mit der größten Wahrscheinlichkeit ins Abgeordnetenhaus einziehen werden (und nicht für die Parteien, deren Digital-Agenda uns am spannendsten vorkam). Dies sollte dem Hauptziel des Digital-O-Maten dienen, Nutzende bei ihrer informierten Wahlentscheidung zu unterstützen. Und da werden aller Voraussicht nach jene Parteien eine wichtigere Rolle spielen, die mit höherer Wahrscheinlichkeit ins Abgeordnetenhaus einziehen.
Uns ist klar, dass wir durch diese Begrenzung den selbstverstärkenden Umfrage-Effekt selbst (ein wenig) verstärken, der dazu führt, dass jene Parteien mit höherer Wahrscheinlichkeit bei Wahlentscheidungen ignoriert werden, die bei Umfragen hinten liegen.
Themenauswahl Link zu Überschrift
Um die Themen zu bestimmen, die wir im Digital-O-Mat behandeln, haben wir eine ganze Weile vor der Wahl angefangen, Meinungen einzuholen. Neben unserer eigenen, ständigen Beschäftigung mit netzpolitischen Themen im kleindatenverein haben wir Menschen auf den monatlichen Veranstaltungen (z.B. hier) zum Digitalen Unabhängigkeitstag ihre digitalpolitischen Interessen aufschreiben lassen.
Außerdem haben wir auch Parteien im Vorfeld kontaktiert und mit ihnen gesprochen, um zu erfahren, welche Themen sie für wichtig erachten. Das brachte uns einen befruchtenden Austausch und wir konnten feststellen, dass in den Digitalgremien mancher Parteien sehr kenntnisreich und reflektiert über diese Themen debattiert wird. Der Reflexionsgrad schafft es freilich nicht immer in die Wahlprogramme.
In mehreren internen Diskussionsrunden haben sich danach jene Themen herauskristallisiert, von denen wir dachten, dass Parteien möglicherweise zu ihnen im Wahlkampf Stellung beziehen würden.
Warum manche Themen fehlen Link zu Überschrift
Neben den Standard-Überwachungsthemen, die durch die relativ frische Polizeigesetznovelle des Berliner Senats von Ende 2025 viel Aktualität erhalten hatten, rechneten wir vor allem mit mehr „KI“-Themen und angesichts allgegenwärtiger Digitalisierung aller gesellschaftlichen Bereiche mit verstärktem Parteieninteresse für Digitalzwang und Datenschutz. Da lagen wir teils daneben.
Wir hofften darüber hinaus auf Themensetzungen durch die Parteien, die über das engere Verwaltunghandeln und Überwachung hinausgingen. Den Kampf gegen digitale Gewalt etwa, frische Ideen zur Bildungspolitik, der IT-Sicherheit oder Bekenntnisse zur verstärkten digitalen Barrierefreiheit. Wir suchten nach der Problematisierung vom Umgang mit Social Media auch durch Verwaltungsstellen und die Polizei und nicht nur in Verbotsdebatten für Jugendliche, Wir suchten nach Fediverse-Forderungen. Doch auch hier wurden wir nur teilweise fündig.
Dies führte dazu, dass einige, uns selbst als wichtig erscheinende Themen es schließlich nicht in den Digital-O-Maten schafften. Denn ein funktionierender Wahl-O-Mat sollte solche Thesen beinhalten, die die Unterschiede zwischen Parteihaltungen deutlich machen. Andernfalls wäre er keine Hilfe für Wahlentscheidungen.
Problematisch sind für uns daher solche Themen, bei denen entweder (fast) alle Parteien die gleiche Meinung vertreten oder solche, bei denen die meisten Parteien gar keine Meinung haben. Und solche Themen gab es im Berliner Wahlkampf 2026 einige.
Wir möchten einige dieser Themen hier erwähnen, weil wir hoffen, dass sie vielleicht in künftigen Wahlkämpfen mehr Platz erhalten werden und weil sie unserer Ansicht nach mehr öffentlichen Diskurs verdient haben.
Wo (fast) alle einer Meinung sind Link zu Überschrift
Die folgenden Themen schafften es nicht in den Digital-O-Maten, weil die Parteien hier kaum alternative Stellungen beziehen und daher die Themen für Wahlentscheidungen nicht mehr unterscheidungskräftig sind. Tatsächlich könnte eins bei manchen dieser Themen auch zu anderen Einschätzungen gelangen, ohne den rationalen Diskurs zu verlassen. Daher wollen wir diese Themen nicht vorenthalten. Seitenangaben beziehen sich immer auf die jeweiligen Wahlprogramme der Parteien.
Digitale Medienkompetenz
These: Bürger:innen sollten ihre Daten grundsätzlich nur einmal an Berliner Behörden übermitteln müssen und diese sollten die Daten danach untereinander austauschen.
These:: An Schulen und in der Erwachsenenbildung sollte digitale Medienkompetenz gestärkt werden.
Diese These unterstützen alle Parteien. Es gibt graduelle Unterschiede hinsichtlich der Unterstützung solcher Bildung durch digitale Geräte, aber im Großen und Ganzen ist niemand gegen Medienkompetenz.
Once-Only-Prinzip
These: Bürger:innen sollten ihre Daten grundsätzlich nur einmal an Berliner Behörden übermitteln müssen und diese sollten die Daten danach untereinander austauschen.
Auch diese These wird von allen Partein relativ vorbehaltlos unterstützt. Das Once-Only-Prinzip wird rechtlich durch das Onlinezugangsgesetz und einen nationalen Staatsvertrag, den NOOTS-Staatsvertrag, implementiert, in dem die Länder und der Bund festlegen, wie sie welche Verwaltungsdaten austauschen. Neben dem OO-Prinzip ist das vorrangige Ziel des Staatsvertrags die Kostenreduktion in der Verwaltung und die Umsetzung einer entsprechenden EU-Vorgabe.
Zur Umsetzung des technischen Datenaustauschs sollen die Behörden, so sieht es der Staatsvertrag durch Bezugnahme auf das Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) vor, vor allem auf die umstrittene Steuer-Identifikationsnummer, zurückgreifen.
Die durchgängige und weitgehend kritikfreie Zustimmung zu diesem Punkt hat uns überrascht. Immerhin werden so zentrale Aspekte der Datentrennung und damit auch der IT-Sicherheit, des Datenschutzes und des Föderalismusprinzips ausgehebelt. Und dies im Zusammenspiel mit der Einführung einer einheitlichen, bundesweiten Personenkennzahl, die an sich schon Fragen aufwirft.
Auch die Einwände der Berliner Landesdatenschutzbeauftragten, die etwa bemängelte, dass durch eine lasche Zweckbindung in der rechtlichen Berliner Umsetzung des Staatsvertrags auch der Zugriff auf Bürger:innendaten durch Polizeien, Geheimdienste und sogar private Unternehmen ermöglicht werde, scheint die Parteien in ihrer Begeisterung für das Once-Only-Prinzip nicht stoppen zu können.
Die Berliner CDU äußert sich als einzige Partei nicht direkt zum „Once-Only“-Prinzip, was zum Teil daran liegen mag, dass sie Verwaltungsmodernisierung im Wahlprogramm fast immer aus Sicht der Verwaltung beschreibt und weniger aus Sicht der Bürger:innen. Sie hat aber Anfang 2026 die Ratifizierung des NOOTS-Staatsvertrags mitgetragen.
Barrierefreie Behördenkommunikation
These: Behördliche Kommunikation sollte grundsätzlich inklusiv und in leichter oder zumindest einfacher Sprache verfügbar sein.
Digitale Barrierefreiheit ist für Behörden eigentlich inzwischen verpflichtend, wird aber gleichwohl bestenfalls halbherzig umgesetzt. Wir wollten zumindest einen Aspekt digitaler Barrierefreiheit abfragen, die leichte Sprache.
Zu den Begriffen: Einfache Sprache soll allgemeinverständlich sein, während leichte Sprache sprachlich und inhaltlich so vereinfacht ist, dass sie auch von Menschen mit geringen Kompetenzen in deutscher Sprache verstanden wird (https://de.wikipedia.org/wiki/Leichte_Sprache).
Beide Begriffe sowie Nutzung von anderen Sprachen werden in verschiedenem Maß von den Parteien thematisiert und befürwortet: Die Grünen (S. 155, 179, 206, 249) haben ihr Wahlprogramm auch in Leichter Sprache veröffentlicht, Immerhin erwähnt wird das Thema bei der Linken (S. 113), der SPD (S. 30, 40, 50) und der FDP (S. 89, 118).
Die CDU will einerseits den Einsatz von KI: „Die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern wollen wir weiter verbessern. Webseiten des Landes Berlin, Anträge und Bescheide müssen für alle Berlinerinnen und Berliner verständlich, digital zugänglich und serviceorientiert sein. Moderne Übersetzungsangebote und der Einsatz neuer Technologien wie Künstlicher Intelligenz sollen helfen, Sprachbarrieren abzubauen und Verwaltungsverfahren schneller zu machen“ (S. 118) aber wie an anderen Stellen stellt sich auch hier die Frage: soll das Bürger:innen dienen oder geht es nur um die Beschleunigung von Verfahren und damit Kosteneinsparungen? Soll also eher die Verwaltung unterstützt werden oder die Menschen, die von dieser Verwaltung verwaltet werden? Weitergehende Barrierefreiheit wird von der Union nicht angesprochen.
Das BSW spricht weder von leichter noch von einfacher Sprache, will aber, dass Verwaltungen und Behörden sich einer Sprache bedienen, die „für jeden barrierefrei und verständlich“ ist (S. 32). Ein Konzept dafür wird nicht genannt, aber Barrierefreiheit scheint sich beim BSW sprachlich ausschließlich gegen die „verkomplizierende Gender-Sprache“ (eda.) zu richten.
Themen, die (die meisten) Parteien nicht so sehr interessieren Link zu Überschrift
Zu den folgenden Themen hätten wir gern Thesen zur Abstimmung angeboten. Leider konnten wir aber diese Themen nur eingeschränkt in Programmen wiederfinden. Die Seitenangaben bei den folgenden Belegen beziehen sich (sofern nicht anderes angegeben) auch hier auf die jeweiligen Wahlprogramme der Parteien.
Förderung nicht kommerzieller, offener Netze
These: Berlin sollte offene nicht-kommerzielle Netze wie Freifunk finanziell und infrastrukturell stärker fördern.
Der Berliner Freifunk wird in Wahlprogrammen nur von der Linken erwähnt: „Freifunk ist landesweit zu fördern.“ (S. 253). Die Bündnisgrünen plädieren zumindest für ein City-WLAN, ohne genauer zu spezifizieren, ob dieses offen oder kommerziell sein soll: „Wir Grüne wollen, dass jeder Kontakt mit Behörden ohne stressige Terminvergabe, Warteschlangen oder Formularchaos funktioniert. Dass City-WLAN, Transparenz- und Datenportale sowie eine Berlin-App mit allen Dienstleistungen der Berliner Verwaltung und Informationen aus der Nachbarschaft ein selbstverständlicher Teil des Berliner Alltags sind.“ (S. 248). Bei den anderen Parteien haben wir keine Hinweise auf offene Netzwerke oder Freifunk gefunden.
Rechenzentren
These: Berlin sollte den Bau besonders umweltbelastender, großer „KI“-Rechenzentren auf seinem Territorium zumindest für eine begrenzte Zeit verbieten.
Ein solches Moratorium wurde etwa vom US-Bundesstaat New York verhängt. In weiteren US-Bundesstaaten werden weitere Moratorien diskutiert. Hintergrund ist der enorme Ressourcenverbrauch großer Rechenzentren, insbesondere von Strom und Wasser sowie die lokale Belastung durch Lärm, Abgase und ggf. Wärme, die allerdings teils auch in lokale Fernwärmesystem eingespeist werden kann.
Das Thema findet allmählich auch in Deutschland größeres Interesse, wie sich u.a. an der Erstellung der ersten Online-Karte zu geplanten Rechenzentren in Deutschland zeigt. Auch in Berlin entstehen erste Initiativen, die sich mit dem Bau neuer Rechenzentren im Stadtgebiet auseinandersetzen.
Von den Parteien spricht sich hauptsächlich die FDP für mehr Rechenzentren aus: „Wir wollen den Rechenzentrumsstandort Berlin weiter ausbauen. Dazu unterstützen wir Investitionsinteressenten bei der Suche nach geeigneten Flächen, und stellen eine leistungsfähige Stromversorgung und Datenanbindung sicher.“ (Wahlprogramm, S. 23).
SPD (Wahlprogramm S. 62) und Grüne (Wahlprogramm S. 13) scheinen ebenfalls nichts gegen Rechenzentren einzuwenden zu haben, sofern die erzeugte Abwärme ins Fernwärmenetz eingespeist wird. Ein nachhaltiger Betrieb von Rechenzentren wird von beiden Parteien gewünscht und gefordert. Allerdings wird nur eingeschränkt problematisiert, wie diese Nachhaltigkeit mit den gestiegenen Leistungs-Anforderungen durch große Sprachmodelle gewährleistet werden soll.
Die Linke positioniert sich gegenüber großen „KI“-Rechenzentren am kritischsten: „Gegen den Bau neuer Rechenzentren, die enorme Kapazitäten im Stromnetz binden, aber nur wenige Arbeitsplätze schaffen, prüfen wir ein Moratorium.“ (Wahlprogramm, S. 95).
CDU und BSW schließlich äußern sich zum Thema in den Wahlprogrammen gar nicht.
Analoge BVG-Tickets
These: Es sollte auch ohne Einsatz digitaler Endgeräte weiterhin möglich sein, BVG-Tickets zu erwerben.
Die BVG plant aktuell die Abschaffung von Fahrkartenautomaten. Bereits im Jahr 2024 wurde das Bezahlen mit Bargeld in Bussen eingestellt. Der Berliner Fahrgastverband IGEB hat das mit Blick auf Menschen ohne Kreditkarte/Smartphone kritisiert.
Als Verkehrssenatorin hat sich Ute Bonde (CDU) zu dem Thema zustimmend geäußert, aber wir konnten darüberhinaus bei keiner der von uns betrachteten Parteien Hinweise zum Thema finden. Das überraschte uns etwas, da dieses Thema nicht nur auf größeres Interesse in der Öffentlichkeit stoßen dürfte, sondern auch politisch viele grundsätzliche Gestaltungs-Fragen aufwirft, die zum Teil auch schon in anderen europäischen Metropolen interessante Antworten gefunden haben.
Die Politik könnte hier auf grundsätzliche Fragen Antworten gestalten: welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, um eine inklusive Umsetzung der Abschaffung analoger Ticketautomaten zu gewährleisten? Wie sollen Datenschutz und IT-Sicherheit gewährleistet werden? Wie kann Berlin hier seine digitale Souveränität wahren? Die Antworten hätten uns zumindest interessiert.
Soviel zu unseren Entscheidungen zur Themen-, Parteien- und Verfahrensauswahl. Das Spannende an der Arbeit an einem Digital-O-Maten ist aber, dass ein Rundumblick über den digitalpolitischen Bereich entsteht: welche Diskussionen laufen gerade, welche fehlen? Wie sollen welche politischen Grundüberzeugungen im Digitalbereich umgesetzt werden? Parteiprogramme zu Wahlen sind immer sowas wie Wunschzettel. Aber die Auswahl der Wünsche eröffnet dennoch manchmal überraschende Einsichten.
Überall „KI”, nirgends Digitalpolitik? Link zu Überschrift
Wir haben inzwischen mehrere Digital-O-Maten gebaut – zur letzten Bundestagswahl, zur letzten Europawahl und noch einige mehr, seit 2019, die teils nicht mehr online sind. Noch nie bestimmte dabei aber Digitaltechnik das politische Alltagsgeschehen so sehr, wie im Umfeld der aktuellen Berlin-Wahl. Und doch - Digitalthemen selbst werden im Wahlkampf als solche nur spärlich thematisiert. Überall „KI“, nirgendwo Digitalpolitik?
Der offizielle Wahl-O-Mat zur Berlinwahl 26 enthält üppige 38 Thesen – darunter genau null digitalpolitische. Keine These zu den überbordenden elektronischen Polizeibefugnissen, die in Deutschland einzigartig sind. Keine These zur Benutzung generativer Sprachmodelle bei Polizei, Behörden oder Schulen.
Andere Wahlhilfen setzen andere Prioritäten. Der Wahl-O-Mat-ähnliche kandidierendencheck von abgeordnetenwatch etwa zählt das Thema der Videoüberwachung mit Unterstützung von generativen Sprachmodellen zu einem der vier zentralen Wahlkampfthemen im Berliner Wahlkampf und stellt Interessierten in seinen 21 Thesen immerhin drei zur Entscheidung anheim, die aus dem Bereich der Digitalpolitik stammen (wir zählen dabei die Frage nach der Wiederherstellung des Informationsfreiheitsgesetzes als Digitalfrage mit). Die Wahlprüfsteine der Humanistischen Union enthalten ebenfalls (relativ wenige) Digitalthemen, dort allerdings eingebettet in einen gesellschaftlich weiteren Kontext, was die Relevanz der Fragen auch für den digitalpolitischen Bereich deutlich verstärkt.
Die Parteien schließlich erwähnen das Digitale in ihren Wahlprogrammen häufig. Die SPD kommt bei gut 60 Seiten Programm auf über 70 Erwähnungen des Digitalen und die anderen Parteien stehen dem nicht sehr nach. Aber das Digitale bildet, bei vielen Parteien eher eine Art allgegenwärtigen Begleitsound: mit Digital geht alles besser, moderner, effizienter und billiger. Digital ist unverzichtbar, damit wir den Wettlauf gewinnen. Gegen Verbrecher, Wohnungsnot, den Kostendruck, amerikanische Mitbewerber, Falschparkende, Behördenchaos und den Müll. Digital lässt sich auch dank „KI“ überall reinbauen, wird zum Golden Bullet. ist aber an sich kein Thema. Und das ist schade.
Denn viele digitale Maschinen, die unsere Daten und die unserer Stadt verarbeiten, sind Machtverarbeitungs- und -produktionsmaschinen. Wenn die Verwaltung uns ansieht, tut sie das zunehmend über Maschinen, wenn die Polizei uns mustert, mag Kommissar Computer bestimmen, wie verdächtig wir erscheinen. Manchmal vielleicht auch, ohne beim menschlichen Kollegen rückzufragen.
Das sind gravierende Vorgänge, die tief ins Leben von uns allen eingreifen und über die wir keine Kontrolle haben. Die Frage muss deshalb gestellt werden, ob wir das als Gesellschaft so wollen. Wollen wir großen Sprachmodellen die Macht geben, unsere Daten zusammenzuführen? Gibt es Gestaltungsbedingungen, unter denen wir damit gut und gerne leben würden? Wieviel Sicherheitsgefühl wollen wir noch? Trauen wir der Verwaltung zu, stabil zu bleiben, wenn es zu Säuberungen kommt und unsere Daten zu schützen? Oder haben wir alternative Vorstellungen vom Umgang mit Daten und digitalen Geräten? Wie könnten Rechenzentren aussehen, die Teil der Allmende sind und die Gesellschaft bereichern, statt sie zu zerstören? Wie nehmen wir uns die notwendige Zeit für solche Diskussionen, wenn doch gerade ein Wettrennen zu laufen scheint?
Dazu hätten wir uns mehr Vorschläge und Problembewusstsein in den Programmen der Parteien gewünscht und insgesamt auch mehr politischen und gesellschaftlichen Gestaltungswillen.
Was wir in den Wahlprogrammen gefunden haben Link zu Überschrift
Insgesamt konnten wir drei grundsätzliche Formen des Umgangs mit und der Haltung zu Digitaler Technik bei den Parteien ausfindig machen:
- Blinder Solutionismus: Viel Technik hilft viel
- Korrekter Solutionismus: Technikeinsatz nur, wenn es was bringt und datenschutzrechtlich eingehegt wird.
- Reflektierter Technikeinsatz: Soziale Probleme werden nicht allein durch Technik gelöst. Sie kann aber von Fall zu Fall helfen.
Während der blinde Solutionismus (also der Glaube daran, dass mit mehr Technik alle Probleme, insbesondere auch soziale, gelöst werden können) recht einfach erkannt werden kann, ist das, was wir hier korrekten Solutionismus nennen, nicht immer einfach als solcher zu erkennen. Insbesondere ist die Trennung von einem reflektiert-kritischen Technik-Verständnis zuweilen schwierig.
Wir können und möchten die Parteien hier nicht auf eine dieser drei Haltungen festlegen, denn tatsächlich finden sich in allen Wahlprogrammen mehrere der oben aufgelisteten Herangehensweisen an gesellschaftliche Probleme, wenn freilich auch in unterschiedlicher Menge.
Technik und Reflexion – das Verschwinden der Piraten Link zu Überschrift
Die reflektierte Haltung zu digitaler Technik, der kritisch-begeisterte Umgang damit, war in früheren Wahlkämpfen, besonders in Berlin, teils von den Piraten geprägt. Als eine neue, technikaffine Bevölkerungsgruppe in die Parlamente drang und Pirat:innen neue Formen des Umgangs nicht nur mit digitalen Themen forderten, entdeckten auch andere Parteien ihr Herz für digitale Grundrechte. Diese Zeiten sind in Berlin vorbei. Bei der anstehenden Wahl werden die Piraten nichteinmal mehr auf dem Wahlzettel stehen.
Damit einher geht bei manchen Parteien eine Haltung, die digitale Technik als Wundermittel gegen alle Probleme versteht und kritische Expertise nicht (mehr) fürchten muss. Sicherheit geht vor Freiheit, vorgebliche Effizienz vor Schutzregelungen und lästige Sachverständige werden zuweilen einfach wieder nach Hause geschickt. In Wahlprogrammen liest sich das dann z.B. als Forderung nach Modernität oder Neuheit: die Verwaltung braucht neue Technik, weil diese neu ist. Oder modern. Argumentativ eine Leerstelle.
Und wenn der Abbau von Schutzregelungen wie Arbeitsschutz oder Datenschutz als Effizienzgewinn oder Bürokratieabbau umgedeutet wird, geraten Wahlprogramme teils in Gefilde des Orwell’schen Neusprech. In dieser Hinsicht zeigt sich besonders die CDU sehr rege, aber sie ist damit nicht allein.
Die Wahlprogramm-Passagen, in denen ein reflektierter Einsatz von digitaler Technik gefordert wird, sind aber – bei aller Kritik – vorhanden. Vor allem Linke und Grüne begründen ihre Digitalforderungen teils mit Argumentationen, die kritische Auseinandersetzung mit den Themen verraten. Nicht selten kommt es hier zu Argumentationen, die noch aus der großen Zeit der Piratenpartei stammen (was die Argumente inhaltlich nicht zwingend schlechter macht).
Korrekter Solutionismus: Evidenz und Datenschutzgesetze Link zu Überschrift
Was wir aber auch bei auf den ersten Blick reflektierten Argumentationen gesehen haben, ist eine formalistische Haltung zu digitalen Grundrechten, die nur noch das formal Notwendige zuzugestehen bereit ist. Wenn etwa ein Überwachungsgesetz oder die Forderung danach mit der Behauptung garniert wird, diese Überwachung müsse unter strikter Wahrung des Datenschutzes passieren.
Dieser Teilsatz ist formal überflüssig und überspezifisch. Denn natürlich müssen sich Gesetzgebende an gesetzlich formulierte Grundrechte halten, wenn sie neue Gesetze machen. Also auch an Datenschutzgesetze. Warum betonen die Wahlprogramme fast aller Parteien dies dann immer wieder so emphatisch?
Die Anrufung des Datenschutzes in dieser Form erinnert an die Anrufung einer Formel. So wie eins Guten Tag sagt oder höflich nach dem Befinden fragt, wird das Selbstverständliche versichert: ja, „Der Datenschutz“ wird schon berücksichtigt (werden). Das ist ja vom Verfassungsgericht alles schon festgelegt, da müssen wir nicht mehr drüber diskutieren. Der Grundrechtsschutz wird so allerdings zur Phrase.
Tatsächlich taucht diese Betonung von Grundrechten sehr häufig bei der Verteidigung von Gesetzen auf, die in grundrechtlicher Hinsicht Fragen aufwerfen. Dann handelt es sich oft genug um einen Hinweis darauf, dass der maximale verfassungsrechtliche Spielraum ausgereizt werden soll – gegen Grundrechte und soziale Sicherungsregeln wie Kinder-, Arbeits- oder Datenschutz.
Das Versprechen auf Wahrung der Grundrechte kann so zum rechtlichen Formalismus werden. Das wird ihnen aber ebensowenig gerecht, wie die Forderung nach Evidenzbasierung, wenn diese nicht darüber reflektiert, warum welche Evidenzen überhaupt erhoben werden sollen. Denn dann kann jede beliebige Studie herangezogen werden, die zum Beispiel ein verstärktes Sicherheitsgefühl belegt, ohne dass die Frage diskutiert wird, ob es in den U-Bahnen nicht eher um Sicherheit gehen sollte, statt um Sicherheitsgefühl.
Wir haben in fast allen Wahlprogrammen solche floskelhaften Forderungen nach Evidenzen und/oder Wahrung der Grundrechte gelesen und unsere Befürchtung ist, dass sich diese formalistische Haltung gerade im digitalpolitischen Bereich schnell weiterverbreitet.
Tendenzen: LLMs, Datenbanken und überwachte Öffentlichkeit Link zu Überschrift
Diese Beobachtung wird flankiert von weiteren Tendenzen, die wir über alle Wahlprogramme hinweg gesehen haben: Digitale Sensoren, Datensammlungen und große generative Sprachmodelle (LLMs) erscheinen der Politik als Lösung für sehr, sehr viele (politische und soziale) Probleme.
Die beliebteste digitale Sensorik ist dabei immer noch die Videokamera, die von vielen Parteien als Garant für Sicherheit oder doch zumindest Sicherheitsgefühl gehandelt wird. Die Forderung nach Rückbau von installierter Videotechnik fanden wir nur bei der Linken und sogar dort garniert mit der Bedingung: Rückbau nur nach Evaluation.
Viele andere Daten-produzierende Technik-Lösungen werden recht diskussionsfrei gefordert. Z.B. Kameras an der Front von BVG-Bussen, die Falschparkende aufnehmen, Videoaufnahmen von Fahrrad-Stellplätzen, Scan-Cars zum automatischen Kennzeichenabgleich parkender Fahrzeuge oder eine Wohnungsdatenbank, das Mietenkataster, die recht genaue Informationen über die privaten Wohnräume von Millionen Berliner:innen speichern soll.
Viele dieser Techniken sorgen allein schon und insgesamt für einen öffentlichen Raum, der noch nie so intensiv und invasiv überwacht wurde wie heute. Jede dieser Techniken mag, für sich gesehen, ihren berechtigten Zweck haben – zumal wenn die erhobenen Daten besser geschützt werden als in der Vergangenheit. Aber zusammen schaffen sie eine immer lückenloser überwachte Öffentlichkeit. Wollen wir das?
Darüber müssen wir reden. Dringend.