
Im Eiltempo will die schwarz-rote Berliner Landesregierung ein Gesetz durchbringen, das der Stadt noch mehr Überwachung beschert und die Informationsfreiheit massiv einschränkt. Das „Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften“ klingt nach bürokratischer Selbstbefriedigung, hat es aber in sich.
Was steht drin? Link zu Überschrift
Das Gesetz1 ändert sechs bereits bestehende Gesetze. Bei den Änderungen geht es
um leichtere und heimliche Videoüberwachung kritischer Infrastruktur (Änderungen im Berliner Datenschutzgesetz, im Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und im Bäder-Anstaltsgesetz),
um die Einschränkung von Auskunftsrechten (hier betroffen: die obigen Gesetze außer dem Bäder-Anstaltsgesetz, dafür zusätzlich die Open Data Verordnung und ein Gesetz, das Akteneinsicht in der Berliner Verwaltung regelt). Außerdem wird
das frisch verschärfte Berliner Polizeigesetz ASOG um eine neue Regelung bereichert, die der Polizei nun auch explizit zur Verhinderung von Straftaten gegen kritische Infrastruktur usw. höchst invasive Eingriffsbefugnisse gewährt.
Mehr Polizeibefugnisse Link zu Überschrift
Der Gesetzentwurf setzt Straftaten, die sich auf „eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit“ von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, Anlagen oder Teilen davon beziehen, mit „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ gleich, wie sie im verschärften Polizeigesetz (ASOG, § 17 Abs. 3) definiert werden. „Dies führt zu einer erheblichen Befugniserweiterung für polizeiliche Maßnahmen, die zum Teil tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen“2 stellt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in einer Stellungnahme zum Entwurf fest. Die Polizei darf dann u.a. zur Verhütung solcher Taten Datenerhebung in öffentlichen Verkehrseinrichtungen (§ 24b ASOG), Datenerhebung durch längerfristige Observation (§ 25 ASOG), Bestandsdatenauskunft (§ 26c ASOG) oder die Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten (§ 26d ASOG) vornehmen.
Zwar wird in der Gesetzesbegründung darauf verwiesen, dass mit solchen „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ keine Graffiti gemeint sind. Gleichwohl ändert die Vorschrift den öffentlichen Raum, wenn eins bedenkt, dass z.B. jede Anlage der BVG ab sofort unter diese vorbeugende Überwachung fallen könnte. Denn auch die BVG ist Teil der kritischen Infrastruktur Berlins, jeder ihrer Busse, ihrer Trams und ihrer U-Bahnen, Haltestellen und Bahnhöfe.
Mehr Geheimhaltung Link zu Überschrift
In der Öffentlichkeit wurde bislang aber vor allem die Einschränkung/Abschaffung von Auskunftsrechten kritisiert. Konkret sehen die Regelungen unter anderem folgende Änderungen und Einschränkungen vor:
Umfangreiche oder unbequeme Informationsfreiheits-Anfragen können künftig vom Land abgelehnt werden, wenn die Verwaltung sie als „offensichtlich missbräuchlich“ einstuft. Die Deutsche Journalisten Union (dju) sieht durch den „Gummiparagrafen“ die Gefahr der Behördenwillkür und kritisiert: „Ohne die Pflicht zur detaillierten Einzelfallprüfung wird dieser Paragraph zum idealen Instrument, um unliebsame Recherchen von Journalist*innen bereits im Keim zu ersticken."3
Vorgänge der Berliner Finanzverwaltung sollen künftig pauschal von IFG-Anfragen ausgenommen werden. Zur Begründung wird angeführt, dass dadurch weniger Arbeit für die Finanzämter anfalle und dass andernfalls Muster in Steuerprüfungen erkennbar werden könnten. Eine Argumentation, die die Machtlage komplett verkehrt. Die dju stellt daher zu Recht fest: „Dies entzieht die Arbeit der Steuerbehörden – etwa bei der Prüfung von Großkonzernen – dauerhaft der öffentlichen Kontrolle“3.
Akten, die dem Land zur Vorbereitung künftiger gerichtlicher Auseinandersetzung dienen, werden von IFG-Anfragen abgeschirmt. Hier geht es also z.B. um Ermittlungsverfahren, in die das Land involviert ist.
Sämtliche Verschlusssachen werden dem Auskunftsrecht entzogen – weswegen ihre Einstufung künftig kaum noch öffentlich kontrolliert werden kann. FragDenStaat weist darauf hin, dass der pauschale und abwägungsfreie Ausschluss von Verschlusssachen und Informationen, die in einem Gerichtsverfahren relevant werden könnten, dazu führt, „dass die Behörden künftig Dokumente zurückhalten können, die die CDU-Fördermittelaffäre zur Antisemitismus-Bekämpfung betreffen. Viele Details dazu waren erst durch IFG-Anfragen von FragDenStaat ans Licht gekommen“4
Akten und Informationen die „kritische Infrastruktur“ betreffen, werden künftig ebenfalls pauschal und ohne Abwägung vom Auskunftsrecht ausgenommen. Nicht mehr angefragt werden dürfen künftig also viele Informationen zu Energie, IT und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Entsorgung, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Medien und Kultur oder Finanz- und Versicherungswesen, sofern diese Objekte oder Umstände betreffen, die in den Katastrophenschutz fallen, fallen könnten oder zu diesem verwandte Bereiche betreffen. Das dürfte also in etwa die halbe Stadt Berlin betreffen.
Zusammengefasst handelt es sich also um nichts weniger als einen Systemwechsel in der Informationsfreiheit Berlins. Die dju spricht von einem „Geheimhaltungs-Gesetz“. Und das mit Grund. Denn an keiner Stelle wird in diesem Gesetzentwurf der grundlegenden Bedeutung von Informationsfreiheit und Transparenz für Demokratie und eine freie Gesellschaft Rechnung getragen, wie es die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten noch im Februar 2026 mit Blick auf Angriffe auf Infrastrukturen gefordert hatte:
Der Zugang zu Informationen in einer freien, demokratischen Gesellschaft muss weiterhin die Regel bleiben, von der nur in tatsächlich erforderlichem Maße abgewichen werden sollte. Die Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze in Deutschland berücksichtigen jedenfalls den Schutz der öffentlichen Sicherheit und damit der kritischen Infrastrukturen schon jetzt in ausreichender Weise. Auch in Zeiten einer sich ändernden Gefahreneinschätzung bleiben diese Vorschriften geeignet, um öffentliche Sicherheit und Transparenz im konkreten Fall in ein angemessenes Verhältnis zu bringen. Diese Abwägung und der Ausgleich der unterschiedlichen Interessen wären erheblich gestört, wenn die Geheimhaltung künftig zum Regelfall und somit pauschal bevorzugt würde.5
Doch davon will der Berliner Senat offenbar nichts wissen. Die dju sieht hier sogar grundlegende rechtsstaatliche Konzepte ausgehebelt und mahnt: „Ein pauschaler Geheimschutz ist eines Rechtsstaates unwürdig.“. Dem schließt sich der kleindatenverein an.
Die CDU-SPD-Koalition verkehrt mit diesem Entwurf ins Gegenteil, was sie im eigenen Koalitionsvertrag noch versprochen hatte. Dort war vollmundig von einem neuen Transparenzgesetz die Rede:
Die Koalition wird schnellstmöglich ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen und dabei nur den Bereich Verfassungsschutz aus dem Geltungsbereich herausnehmen. Dabei werden wir die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten schaffen.6
Doch fragt sich im Rückblick, was diese Worte wert waren. Bezogen auf die SPD haben wir es diesbezüglich mit einer Wiederholungstäterin zu tun. Denn bereits in der letzten Koalition wurde ein, damals sogar fast schon fertiges, Transparenzgesetz von der SPD ausgebremst.
Mehr und heimliche Videoüberwachung… Link zu Überschrift
Bislang öffentlich weniger beachtet wurde die Ausweitung der Videoüberwachung, die ebenfalls im Gesetzentwurf vorgesehen wird. Erstaunlich sind hier zwei Regelungen.
Zunächst legt der Entwurf fest, dass der Schutz sogenannter „Kritischer Infrastruktur“ in öffentlichen Räumen durch Videoüberwachung grundsätzlich wichtiger sei als die (Datenschutz-)Interessen betroffener Personen. Damit scheint die Landesregierung suggerieren zu wollen, dass bei der Installation neuer Videoüberwachungen auf Abwägungen zur Eignung verzichtet werden kann. Die Landesdatenschutzbeauftragte hat allerdings darauf hingewiesen, dass an jede geplante Videoinstallation – auch mit der neuen Regelung – die praktisch viel relevantere Prüfung auf Angemessenheit und Eignung geleistet werden muss. Schon rechtlich ist die Neuregelung daher weitgehend sinnlos und würde nicht von Vorab-Prüfungen auf rechtliche Konformität entbinden, wie es der Senat möglicherweise beabsichtigt hatte.
Tatsächlich geht es aber um die Frage: Hilft mehr Videoüberwachung überhaupt? Wird dadurch die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastruktur erhöht? Und da ist nicht nur die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte skeptisch. Die AG Kritis etwa sieht im Berliner Vorgehen, Infrastruktur durch mehr Videoüberwachung schützen zu wollen, einen grundsätzlich falschen Ansatz:
„Die zentrale Frage lautet nicht, wer die Störung verursacht hat, sondern wie verwundbar unsere Infrastruktur gegen Störungen ist. Bei Schäden an Kabeln und Leitungen kommen im Wesentlichen drei Verursachergruppen infrage: der wohlmeinende Tiefbauer mit seinem Bagger und andere Unfälle, schuldlose Unwetter- und Naturereignisse sowie Saboteure oder Terroristen. Allen drei Gruppen ist eines gemeinsam – Kameras halten sie nicht davon ab, Schaden anzurichten […].“7
Insgesamt stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit der vorgeblichen Erleichterung der Videoüberwachung sowohl rechtlich als auch ganz praktisch. Es riecht nach reiner Symbolpolitik.
Das betrifft auch die zweite Änderung zur Videoüberwachung kritischer Infrastruktur in öffentlichen Räumen: so soll diese künftig zunehmend heimlich erfolgen. Das heißt, die Videoüberwachung wäre nicht mehr durch Schilder und andere Hinweise bekannt zu machen. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist hier sehr skeptisch, ob die Regelung in der gegebenen Form mit vorrangigem europäischen Recht kompatibel ist und geht davon aus, dass die meisten Kameras auch weiterhin gekennzeichnet werden müssen.
Die Klärung der Frage könnte noch lange die Gerichte beschäftigen. Wahrscheinlich ist, dass die Landesregierung solange versuchen wird, immer mehr heimliche Videoüberwachung zu installieren, einfach weil dies Teil ihrer Ideologie ist, dass mehr Kameras mehr helfen. Den Nachweis wird sie vermutlich auch diesmal schuldig bleiben. Leidtragende sind die Menschen in der Stadt, die sich so wohl daran gewöhnen sollen, dass sie schlicht nicht mehr wissen, ob sie gerade staatlich gefilmt werden oder nicht.
…auch in Bädern Link zu Überschrift
Ähnlich unergiebig aber eingriffsintensiv ist eine andere Videoüberwachung, die mit dem neuen Gesetz legitimiert werden soll: das staatliche Filmen in Berliner Bädern. Die Kameras wurden nach den pressewirksamen Auseinandersetzungen im Sommer 2023 bereits damals eingeführt. Wesentlich werden seitdem die Eingangsbereiche der Bäder überwacht. Ob es dafür eine Rechtsgrundlage gab, war bislang umstritten. Während der Sitzung im Sportausschuss kam darüber hinaus zum Vorschein, dass die Kamerabilder seit Beginn ihres Einsatzes noch nie von der Polizei angefragt worden sind, also bei der Verbrechensaufklärung kaum geholfen haben können.
So steht also die begründete Vermutung im Raum, dass die Videoüberwachung in den Bädern nicht nur ohne rechtliche Grundlage, sondern auch sinnlos erfolgte. Alles, was die Vertreter*innen des Innenressorts in der Sitzung zur Begründung angeben konnten, war aber ein verbessertes „Sicherheitsgefühl“.
Das neue Gesetz legitimiert nun die staatlichen Videoaufnahmen von Badegästen. Und es setzt den Kameras dabei kaum Grenzen. Der neue § 24 des Bäder-Anstaltsgesetzes legt fest:
(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume der Bäder mit […] Videoüberwachung sowie die Verarbeitung der dadurch erhobenen personenbezogenen Daten ist zulässig, soweit sie
zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen,
zur Gewährleistung des oder Wiederherstellung eines sicheren Badbetriebes,
zur Wahrnehmung oder Durchsetzung des Hausrechts insbesondere bei Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung oder
zum Schutz des Eigentums oder Besitzes
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen entgegenstehen.8
Die Kameras könnten also künftig durchaus auch auf die Becken oder Liegebereiche gerichtet werden, was zu Nachfragen im Ausschuss führte. Die Innensenatorin verwies in ihrer Antwort darauf, dass es nicht geplant sei, die Kameras entsprechend auszurichten, beantwortete die mehrmalige Frage aber nicht, warum dann nicht ein entsprechender Passus ins Gesetz aufgenommen würde.9
Dieses Gesetz muss weg Link zu Überschrift
So bleibt der Eindruck patriarchaler Fürsorglichkeit zurück, der den gesamten Gesetzesentwurf durchzieht. Der Senat weiß schon, was gut ist für seine Kinder. Da braucht er keine Kontrolle, die Untergebenen keine Rechte.
Das gilt auch für die Einschränkungen der Informationsfreiheit durch den Entwurf. Warum bekommen die Presse und Zivilgesellschaft plötzlich so viele undemokratische Steine in den Weg gelegt – wenige Monate vor den Wahlen? Wie weit soll Berlin noch auf diesem zunehmend autoritären Weg weitergehen, der schon die Novelle des Polizeigesetzes kennzeichnete? Was hat der Senat zu verbergen?
Was kann ich tun? Link zu Überschrift
Eingebracht wurde der Entwurf am 26.2.2026 und schon am 27.2. im Sportausschuss des Abgeordnetenhauses besprochen. Der Innenausschuss wurde, trotz erheblicher innenpolitischer Bedeutsamkeit, ausgelassen. Stattdessen soll das Gesetz am kommenden Montag im jetzt federführenden Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz beraten werden. Eine Empfehlung des Ausschusses würde dann aller Wahrscheinlichkeit zur Verabschiedung des Gesetzes in der Plenarsitzung nur drei Tage später am Donnerstag (12.3.) führen. Nur 14 Tage von der Einbringung ins Parlament bis zur Verabschiedung.
Politiker*innen kontaktieren Link zu Überschrift
Umso wichtiger ist es, die zuständigen Politiker*innen anzusprechen und ihnen Deine Kritikpunkte darzulegen. Im Abgeordnetenhaus vorgestellt wurde der Entwurf von
- für die SPD: Jan Lehmann (https://jan-lehmann.de/) und
- für die CDU: Christopher Förster (https://christopher-foerster.de/)
Aber auch andere Abgeordnete im Digitalausschuss sind natürlich für die Verabschiedung des Entwurfes wichtig. Wichtig ist, dass sie merken, dass der Bevölkerung dieser Move nicht entgangen ist und er auf entschlossenen Widerstand stößt.
Die entscheidende Ausschusssitzung Link zu Überschrift
findet öffentlich statt
Wann: Montag, 9.3. - 14-17 Uhr
Wo: Niederkirchnerstraße 5 (Nähe S/U-Bhf. Potsdamer Platz)
Bitte beachtet, dass ihr Euch anmelden müsst und es eine Ausweis- und Taschenkontrolle am Einlass gibt. Das Abgeordnetenhaus wird dann am 12.3. mit großer Wahrscheinlichkeit dem Votum des Ausschusses folgen. Befürwortet dieser den Entwurf, ist er im Prinzip schon angenommen.
Weitererzählen Link zu Überschrift
Wichtig ist auch, dass möglichst viele Menschen von dieser übereilten Aktion im Abgeordnetenhaus erfahren. Die Eile in der Sache ist inhaltlich nicht begründbar. Aber sie sorgt dafür, dass berechtigte öffentliche Kritik zu spät kommen wird, um das Gesetz noch zu verhindern. Nicht verhindern kann sie allerdings, dass Berliner*innen noch vor der Wahl des Abgeordnetenhauses im September davon erfahren und ihre eigenen Schlüsse ziehen. Also: erzähle anderen von diesem Gesetz!
Der Kleindatenverein beteiligt sich auch daran.
Gesetzentwurf: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2999.pdf ↩︎
Stellungnahme der Berliner Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, https://www.parlament-berlin.de/ados/19/DiDat/vorgang/didat19-0151-v-Stellungnahme.pdf, S. 13 ↩︎
Pressemitteilung der dju: https://dju-berlinbb.verdi.de/aktuell/nachrichten/++co++e51c0d6c-17bb-11f1-9a88-7121e4f1283b ↩︎ ↩︎
https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2026/03/berliner-cdu-will-auskunftsanspruche-einschranken/) ↩︎
Pressemeldung der Informationsfreiheitsbeauftragten: Transparenz nicht unter Generalverdacht stellen, https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/IFG/AGID_IFK/PM_IFK-LDA.html ↩︎
Koalitionsvertrag, S. 12f. ↩︎
AG KRITIS: https://ag.kritis.info/2026/01/15/n-1-oder-stromausfall-berlins-infrastrukturproblem-hat-eine-technische-loesung/ ↩︎
Gesetzentwurf, S. 9f. ↩︎
Vorabdruck des Wortprotokolls der Sitzung des Sportausschusses, S. 6 ff. ↩︎